
Geltung der Bedingungen Die Geschäftsbedingungen von Systrade gelten ausschließlich. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn eine Einbeziehung dieser Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich erfolgt. Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Jeglicher Einbeziehung der Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Systrade und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Einbindung in diesen Vertrag. Die Verkaufsangestellten von Systrade sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Beratungen bzw. Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HP und die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller wird ausdrücklich Bezug genommen. Sie können bei Systrade angefordert werden.
Vertragsinhalt
Systrade verkauft neue und gebrauchte EDV-Einheiten. Hierbei können einige Produkte ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen. Bei diesen Teilen handelt es sich um elektronische Bauteile, die üblicherweise keinem Verschleiß unterliegen.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher (Personen, die weder für ihre gewerbliche noch sonstige selbständige Tätigkeit die Ware erwerben).
Systrade betreibt grundsätzlich keine Beratung und/oder Überprüfung hinsichtlich der Auswahl und Zusammenstellung der EDV-Einheiten, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Einheit für die vom Kunden gewollte Verwendung geeignet ist. Hierüber entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Auf Anfrage erstellt Systrade Angebote für den Kunden allein aufgrund der ihm durch den Kunden schriftlich zur Verfügung gestellten Anforderungen. Systrade überprüft nicht die Vollständigkeit dieser Angaben. Somit trägt der Kunde die Verantwortung für die Genauigkeit der Angaben. Er ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Information über die bestellte Ware Systrade so rechtzeitig zukommen zu lassen, dass die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann. Systrade überprüft nicht, ob andere Komponenten der Kundensystemumgebung mit dem gelieferten Produkt kompatibel sind. Die von Systrade gemachten Angaben in Angeboten und bei Vertragsschluss sind freibleibend und unverbindlich und damit nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten. Der Lieferung liegen Betriebs- oder Wartungsanweisungen bei, die durch den Kunden zu befolgen sind. Änderungen an den Produkten, insbesondere das Auswechseln von Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, ist nicht zulässig. Die Lieferverpflichtung von Systrade steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der vom Kunden angeforderten EDV-Einheit. Falls eine vom Kunden angeforderte Spezifikation oder die ganze EDV-Einheit nicht verfügbar ist, wird Systrade dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und – auf Wunsch des Kunden – eine gleichwertige Spezifikation liefern. Falls der Kunde diese geänderte Spezifikation nicht wünscht, wird Systrade von dieser spezifischen Leistungspflicht frei. Die hierauf erbrachte Zahlung/Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich zurückerstattet.
Angebot und Vertragsschluss
Bestellungen des Kunden gelten als Angebote, die Systrade zur Annahme übersandt werden.. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Systrade. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn die Annahme des Angebots nicht innerhalb von 4 Wochen nach Angebotseingang abgelehnt wird. Entscheidend für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang beim Kunden. Wenn Systrade für den Kunden Angebote speziell ausarbeitet, können diese durch den Kunden nur innerhalb von zwei Wochen nach Zugang beim Kunden angenommen werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Zugang bei Systrade. Nach diesem Zeitpunkt ist Systrade an dieses Gebot, insbes. an die darin angebotenen Preise nicht mehr gebunden. Der Kunde kann einen Lieferauftrag mit Einwilligung von Systrade stornieren. Hierbei kann Systrade ohne weiteren Nachweis 17% des Rechnungsbetrages für das stornierte Produkt vom Kunden verlangen. Wenn eine Stornierung erst nach Auslieferung des Produktes erfolgt, trägt der Kunde darüber hinaus die Kosten des Rücktransports des Produktes. Der Kunde kann einen geringeren Schaden geltend machen, soweit er ihn nachweist.
Hersteller
Die Produkte werden vor allem durch
Hewlett-Packard GmbH
Herrenberger Straße 130
71034 Böblingen
Tel (07031) 14-0
Sun Microsystems GmbH
Sonnenallee 1
D-85551 Kirchheim-Heimstetten
IBM
Pascalstraße 100
70569 Stuttgart
Tel. (0711) 785-0
Fax (0711) 785-3511
Postanschrift: 70548 Stuttgart
EMC Computer Systems
Deutschland GmbH
Am Kronberger Hang 2a
65824 Schwalbach/Taunus
Tel. (06196) 4728-0
Fax (06196) 4728-139
Cisco Systems GmbH
Industriestraße 28-34
65760 Eschborn
Tel (01803) 671001
Fax (06196) 479777
Silicon Graphics GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
Siemens AG
Balanstr. 73
81539 München
hergestellt und an Systrade geliefert, die sie dann an den Kunden weitertransportiert. Falls der Hersteller für den Kunden nicht erkennbar ist, wird Systrade diesen dem Kunden auf Anfrage unverzüglich mitteilen.
Preise
Die Preisangaben erfolgen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert abgerechnet. Systrade ist an die in ihren Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise bis zu einem Zeitraum von 4 Monaten ab deren Datum gebunden. Änderungen an der Bestellung, die zu einer Lieferung nach Ablauf der 4 Monaten führen, gelten als neue Bestellungen. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive normaler Verpackung ohne Fracht. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung und Leistung
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Systrade in Karben, Deutschland. Der Kunde ist grundsätzlich zur Abholung der Ware verpflichtet. Wenn der Kunde die Versendung an einen anderen Ort wünscht, wird Systrade diesen Lieferauftrag an ein Lieferunternehmen ihrer Wahl weiterleiten. Systrade ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt; die Zahlungsfristen in § 9 gelten entsprechend. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Systrade setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (insbesondere auch die Zahlung von Rechnungen über Teillieferungen) des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Systrade berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen (verbindlich oder unverbindlich) bedürfen der Schriftform. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von Systrade ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Systrade die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen), auch wenn sie bei Lieferanten von Systrade oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Systrade auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Systrade, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Systrade von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Systrade nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich über die Behinderung benachrichtigt. Sofern Systrade die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des betreffenden Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Systrade. Für Verzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, trägt er die hieraus auch bei Systrade entstehenden Kosten.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm die Möglichkeit der Abholung angezeigt wurde und die Sendung für ihn separiert wurde. Gleiches gilt, wenn die Sendung auf Wunsch des Kunden an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Systrade verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf ihn über.
Mangelbeseitigung
Systrade beseitigt Mängel an neu hergestellten Sachen, soweit sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden, innerhalb von einem Jahr, beginnend mit Lieferdatum. Hiervon unabhängig übernimmt HP in vielen Fällen direkt eine Garantie oder Einstandspflicht. Systrade ist berechtigt, den Kunden für die Geltendmachung von Mängeln direkt an HP zu verweisen.
Systrade übernimmt keine Haftung, wenn ihre Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden bzw. Änderungen an den Produkten vorgenommen, insbesondere Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, verwendet werden. Keine Gewährleistung wird auch dafür übernommen, wenn andere Komponenten der Kundensystemumgebung nicht mit dem gelieferten Produkt kompatibel sind. Der Kunde kann eine entsprechende substantiierte Behauptung von Systrade, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, widerlegen. Der Kunde muss Systrade offensichtliche Mängel an neu hergestellten Sachen unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Systrade unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und abgenommen. Bei Vorliegen eines durch Systrade zu beseitigenden Mangels hat Systrade nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Mangelbeseitigungsansprüche des Kunden die Möglichkeit der Ersatzlieferung oder (auch mehrfachen) Nachbesserung. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Systrade über. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung bereitzuhalten. Bei genauer Mitteilung des Kunden, dass ein Mangelfall eingetreten ist, verlangt Systrade nach ihrer Wahl auf ihre Kosten, dass : das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an sie versandt wird; oder der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von Systrade zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Softwarefehlern kann Systrade nach ihrer Wahl den Fehler durch Versand einer verbesserten Softwareversion oder bei geringfügigen Fehlern durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigen. Falls der Kunde verlangt, dass Arbeiten zur Mangelbeseitigung an einem von ihm bestimmten von obiger Regelung abweichenden Ort erbracht werden, kann Systrade anfallende Arbeitszeit und Reisekosten ersetzt verlangen. Stellt sich bei der Fehlerüberprüfung heraus, dass das Produkt nicht mangelbehaftet ist, trägt der Kunde sämtliche aufgrund der Fehlermeldung entstandenen Kosten, da diese nicht zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich waren. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Mangelbeseitigungsansprüche gegen Systrade stehen nur den unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche auf Mangelbeseitigung für die Produkte und schließen sonstige Mangelansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Systrade gegen den Kunde jetzt oder zukünftig zustehen, werden Systrade die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum von Systrade. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Systrade, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Systrade durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Systrade übergeht Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Systrade unentgeltlich. Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Andere Verfügungen (Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Systrade ab. Systrade ermächtigt ihn widerruflich, die an Systrade abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall wird der Kunde Systrade alle für den Einzug der Forderung erforderlichen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben. Bei Zugriffen Dritter auf den Kaufgegenstand (z.B. durch Pfändung), wird der Kunde auf das Eigentum von Systrade hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Systrade seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung dieses Zugriffes (gerichtlich und außergerichtlich) und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Systrade berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, alle für die Durchsetzung des Anspruchs erforderlichen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Kaufgegenstandes durch Systrade ist nicht gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrage zu sehen.
Zahlung
Rechnungen von Systrade sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind stets ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Wechselzahlungen oder Zahlungen per Akkreditiv gehen die anfallenden Spesen, Auslagen und Gebühren zu Lasten des Kunden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Systrade über den Betrag verfügen kann (Wertstellung auf dem Konto). Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn eine Wertstellung des Schecks auf dem Konto erfolgt. Verkaufspersonen und technisches Personal sind zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an Systrade oder auf ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Systrade ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Er wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Systrade berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wenn Systrade Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks), ist Systrade berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Systrade ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Schadensersatz
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen Systrade als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur, soweit nicht der Ersatz von Mangelschäden aufgrund Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft verlangt wird. Die Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist nach § 6 geltend gemacht werden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Systrade haftet weiterhin für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Kardinalpflichten), wobei eine Begrenzung des Schadensersatzes auf die Schäden erfolgt, die von Systrade bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhergesehen werden konnten. Im Grundsatz gilt eine Beschränkung auf 1 Mio. DM. Für den Fall der Datenvernichtung haftet Systrade nur im Fall von mindestens grober Fahrlässigkeit und wenn der Kunde sicherstellt, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. In jedem Fall bleibt eine Haftung von Systrade nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung unberührt.
Kommission
Systrade übernimmt auch die Veräußerung von Waren für Dritte. Es erfolgt keine Überprüfung der Waren durch Systrade. Systrade verwendet ausschließlich die Ihr vom Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Waren. Mit Übergabe der Ware teilt Systrade dem Kunden Namen und Anschrift des Dritten mit. Der Kunde ist somit in Bezug auf Ansprüche, die die Ware selbst (ihr Mangelfreiheit und Vollständigkeit) betreffen, auf den Dritten verwiesen. Insoweit finden §§ 3 und 8 keine Anwendung.
Gebrauchte Ware
Gebrauchte Ware ist besonders gekennzeichnet und wird so, wie übernommen, weiterveräußert. Dem Kunden ist bekannt, dass die Ware dem Verschleiß unterliegt. Eine gesonderte Prüfung der Ware durch Systrade erfolgt nicht. Systrade übernimmt daher keine Nacherfüllungsverpflichtung oder sonstige Schadensersatzhaftung. Ausgenommen hiervon ist die gesetzlich zwingende Haftung, so z.B. in den Fällen der Haftung wegen Vorsatzes..
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Systrade und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien vereinbaren Frankfurt am Main als ausschließlichen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine der obigen Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Vereinbarung zu treffen. Diese Bestimmung wird durch Systrade einseitig bestimmt.